Impfungen
Wir führen Impfberatungen und Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) durch. Sprechen Sie gerne unsere zu Impfberaterinnen ausgebildeten Medizinischen Fachangestellten an. Bringen Sie gerne Ihren Impfpass zur Beratung mit! Auch Ihre Familienmitglieder können sich bei uns impfen lassen.
Besonderer Schwerpunkt liegt in der Frauenarztpraxis auf den Schutzimpfungen gegen HPV, Röteln, Pertussis und Influenza.

Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?
Ja. Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Influenza COVID-19, Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, Hepatitis sowie, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Die Impfungen gegen Pertussis und Influenza sind sogar ausdrücklich in der Schwangerschaft empfohlen.
In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen.
HPV
Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern. Bleibt eine HPV-Infektion bestehen, kann sich im Laufe der Zeit Krebs entwickeln, vor allem am Gebärmutterhals, aber auch an Vulva, After oder Penis und in Mund und Rachen.
Die HPV-Impfung schützt wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und senkt damit das Risiko für diese Krebserkrankungen (Hochrisikoviren 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58). Die HPV-Typen 6 und 11 verursachen 90 Prozent der Feigwarzen des äußeren Genitale bei beiden Geschlechtern. Seit 2016 steht ein 9-fach-Impfstoff gegen die Typen 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58, 6 und 11 zur Verfügung.
Es handelt sich um biotechnisch hergestellte Totimpfstoffe. Die Impfstoffe enthalten virusähnliche Partikel, die jedoch nicht infektiös und vermehrungsfähig sind. Bei Impfbeginn zwischen dem 9. und 15. Geburtstag besteht die Impfung aus zwei Impfdosen, nach dem 15. Geburtstag aus drei Impfdosen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten die Impfung zwischen dem 9. und 18. Lebensjahr.
Wichtig ist, dass auch HPV-geimpfte Frauen die regelmäßigen Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen nicht vernachlässigen sollten.
Röteln
Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff gegen Röteln sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden.
Allgemeine Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch finden sich unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ09.html
Pertussis
Um ihr neugeborenes Kind in den ersten Lebensmonaten zuverlässig vor Pertussis zu schützen, sollen schwangere Frauen sich zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels gegen Pertussis impfen lassen. empfohlen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde. Wenn eine Frühgeburt wahrscheinlich ist, soll die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden. Die Impfung sollte unabhängig vom Zeitpunkt der vorhergehenden Pertussis-Impfung erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Pertussis/FAQ03.html
Influenza
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
- für alle Personen ab 60 Jahre
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch Vorerkrankungen
- Personen mit erhöhter Infektionsgefährdung durch einen Beruf mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.B. medizinisches Personal, LehrerInnen, VerkäuferInnen)
Weitere Informationen finden Sie unter